AGB’s

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten durch die Saarevent GmbH, Bleichstr. 11- 15, 66111 Saarbrücken zu kulturellen, sportlichen oder sonstigen Freizeitveranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter an Kunden in Form von Tickets im Internet über die Webseite www.garage.de. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung des Erwerbs und der Lieferung der Tickets sowie etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis zum Kunden.

1.2. Wir verkaufen die Tickets als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters oder für eigene Veranstaltungen der SaarEvent. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dafür gelten möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese treten neben diese AGB. Wer der jeweilige Veranstalter ist, können Sie direkt der Veröffentlichung entnehmen oder wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Daraus folgt, dass von Ihnen als Kunden sämtliche Ansprüche bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Verlegung einer Veranstaltung oder Programmänderungen.

1.3. Bei diesen von uns vermittelten Verträgen über Freizeitveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Willenserklärung bzgl. der Bestellung von Tickets für Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen. Genaueres erfahren Sie unter Punkt 7.

1.4. Sie als unser Kunde bestätigen vor jeder Bestellung von Tickets durch Anklicken der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu“, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Die AGB sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Webseite www.garage.de als eigenes Menüfeld abrufbar.

  1. REGISTRIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Für den Erwerb von Tickets haben Sie die Möglichkeit, ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür müssen Sie sich einmalig über das entsprechende Eingabefeld unter wahrheitsgemäßer Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer E-Mail-Adresse sowie eines von Ihnen gewählten Benutzernamens und Passwortes registrieren. Nach erfolgter Registrierung senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit diesen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) können Sie sich danach auf der Startseite anmelden, um Tickets zu erwerben. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine – auch keine zufällige – Kenntnisnahme ermöglicht wird. Sie sind weiter verpflichtet, keinem Dritten die Nutzung Ihres Kundenkontos über Ihre Zugangsdaten zu ermöglichen. Sofern Sie Anlass zu der Vermutung haben, dass Dritte Kenntnis von Ihren Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch vorliegt, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Kundenkontos vorgenommen werden, es sei denn, Sie haben den Missbrauch Ihres Kundenkontos nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.

2.2. Mit der Registrierung nach Ziffer 2.1 sichern Sie zu, dass alle von Ihnen angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind Sie verpflichtet, die Angaben in Ihrem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern. Ändert sich Ihre E-Mail-Adresse, senden wir Ihnen zur Bestätigung der Änderung per E-Mail einen Link an die neue Adresse zu.

2.3. Nutzen Sie Ihr Kundenkonto länger als ein (1) Jahr nicht, behalten wir uns die Löschung Ihrer Registrierung vor. Sie können Ihr Kundenkonto jederzeit auch selbst beenden, vorausgesetzt es liegt keine offene Bestellung vor. Ihre Daten werden dann von uns entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder gesperrt.

2.4. Der Vertrag über den Erwerb des Tickets wird ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter geschlossen. Soweit auf www.garage.de Veranstaltungen beworben und der Verkauf von Karten für die Veranstaltungen in Aussicht gestellt wird, stellt dies rechtlich lediglich eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, ein Kaufangebot abzugeben (sog. „invitatio ad offerendum“). Wir garantieren damit nicht, dass für die Veranstaltung noch Karten erhältlich sind. Das Angebot für einen Vertragsschluss geht von Ihnen aus, sobald Sie unter „Warenkorb – Bestellung abschließen“ das Dialogfeld „Jetzt kaufen“ angeklickt haben. Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch uns für den jeweiligen Veranstalter unverzüglich nach Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die von Ihnen gewünschte Anzahl von Tickets nicht verfügbar sein, werden Sie hierüber noch vor Abschluss des Vertrages benachrichtigt und Sie sind an Ihr Angebot nicht mehr gebunden. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen

  1. FEHLER BEI DER TICKETBESTELLUNG

3.1. Für alle im Bestelldialog von Ihnen benannten Daten tragen Sie das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler, insbesondere wenn von Ihnen versehentlich ein anderes als das gewünschte Datum oder eine andere als die gewünschte Veranstaltung eingegeben wird, gehen zu Ihren Lasten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Korrekturmöglichkeiten.

3.2. Sie sind verpflichtet, Ihr Ticket umgehend nachdem Sie es erhalten haben, darauf zu überprüfen, ob es mit Ihrer Bestellung übereinstimmt und uns etwaige Abweichungen per E-Mail mitzuteilen. Sie werden von uns dann ein anderes Ticket erhalten. Sofern wir das Ticket fehlerhaft ausgestellt haben und zum Zeitpunkt Ihrer Mitteilung keine Tickets mehr vermittelt werden können, etwa weil die Veranstaltung ausverkauft ist, erstatten wir Ihnen an uns geleistete Zahlungen selbstverständlich zurück. Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 13 bleiben unberührt.

  1. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

4.1. Sie können Ihr Ticket per Vorkasse durch Überweisung bezahlen. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ggf. ÖPNV-Gebühren, sonstigen Gebühren jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zusammensetzt (nachfolgend „Ticketkaufpreis„), ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Bezahlung per Vorkasse der Ticketkaufpreis bis zu dem in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Datum vollständig auf das dort genannte Konto zu überweisen.

4.2. Bei der Zahlung per Vorkasse werden die von Ihnen gebuchten Tickets für Sie von unserem Ticketsystem 14 Tage lang reserviert. Ihre Zahlung muss bis zu dem in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Datum auf dem dort genannten Konto eingegangen sein (siehe Ziffer 4.1). Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten Bezahlung des Ticketkaufpreises durch Sie („relative Fixschuld„). Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, werden die reservierten Tickets von unserem System automatisch im Interesse der anderen Kunden wieder für den Verkauf freigegeben und dem Veranstalter sowie uns ist ein Festhalten am Vertrag mit Ihnen nicht mehr zumutbar. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Kunden, würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Zahlungsart Vorkasse über Gebühr gegenüber den anderen Zahlungsarten bevorzugen. Der Veranstalter und wir behalten uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

4.3. Das Recht, das Ticket zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung zu benutzen, behält sich der Veranstalter bis zur vollständigen Zahlung vor.

  1. RÜCKGABE VON TICKETS / TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

5.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen. Dieser Anspruch betrifft die Durchführung der Veranstaltung und richtet sich daher gegen den Veranstalter. Saarevent übernimmt in einem solchen Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Veranstalter, soweit der Veranstalter Saarevent die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellt. Zur Rückerstattung der an den Veranstalter geleisteten Vorverkaufsgebühr sind wir nicht verpflichtet.

5.2. Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr im Sinne von Ziffer 5.1 ist

a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung Saarevent gegenüber anzuzeigen.

5.3. Erstattet wird der Ticketpreis abzüglich der Versand-und Bearbeitungsgebühr bzw. Vorverkaufsgebühr gegen Vorlage der Originaleintrittskarte. Die Tickets können an der Vorverkaufsstelle, an der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Bei Verlust des Tickets ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

5.4. Ihre Rechte, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt der Ziffer 11.2.

  1. WIDERRUFSRECHT BEI TICKETKAUF

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Saarevent Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Saarevent bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

  1. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB

7.1. Für bestimmte Veranstaltungen ist der Online-Ticketerwerb pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Bestellvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die während des Bestellvorgangs als Höchstmenge angezeigt wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Ticketkäufe einer Person oder mehrerer miteinander zum Zweck des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

7.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.1 Satz 3 und 4 kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 7.1 Satz 3 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 4.1) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 12.

7.3. Saarevent behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 7.1 Satz 3 und 4 das Recht vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Tickets auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.

7.4. Sollte Saarevent Ihr Kundenkonto gemäß Ziffer 7.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann Saarevent von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe Saarevent nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

  1. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS

8.1. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, das/die Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen,
d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 5.1) betragen.

8.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 8.1 enthaltenen Verbote kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 4.1) der entgegen Ziffer 8.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeansprüche wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

8.3. Saarevent behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 8.1 vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Tickets auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.

8.4. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 8.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 4.1) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

8.5. Sollte Saarevent Ihr Kundenkonto gemäß Ziffer 8.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann Saarevent von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe Saarevent nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

  1. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS

9.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet. Sie verpflichten sich, das/die Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 8.1. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden („relative Fixschuld“). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt beim Veranstalter zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl der Veranstalter bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste der Veranstalter Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich der Veranstalter aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

9.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben (Ziffer 2.1). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Tickets bestellt haben oder die  in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

9.3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Der Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

9.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus.

9.5. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag in den folgenden Fällen nicht erteilt:

a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 4.1) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 4.1)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Tickets um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB.
In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

9.6. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 9.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 9.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 4.1) der entgegen Ziffer 9.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

  1. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS

10.1. Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffer 7.3, Ziffer 8.1, Ziffer 10.1 in Verbindung mit Ziffer 9.1 oder Ziffer 10.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

10.2. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffer 7.3, Ziffer 8.1, Ziffer 10.1 in Verbindung mit Ziffer 9.1 oder Ziffer 10.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

10.3. Die Sperrung kann auch durch uns als Vertrieb des Veranstalters erfolgen.

  1. HAFTUNG / GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Die Informationen über die Veranstaltung, erhalten wir von den Veranstaltern, soweit wir nicht selber Veranstalter sind. Wir haften daher nicht für die Richtigkeit dieser Informationen. Dies gilt nicht, wenn wir von der Unrichtigkeit einer solchen Information Kenntnis erlangen und nicht darauf hinwirken, dass der Veranstalter die Information richtigstellt.

11.2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

  1. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

12.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/ SALVATORISCHE klAUSEL

13.1. Saarevent hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

13.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

  1. ANFRAGEN / KONTAKT

Anfragen, die sich auf Bestellungen von Tickets über www.garage.de beziehen, richten Sie bitte an: tickets@garage.de.

  1. HINWEIS NACH DER ODR- VERORDNUNG UND VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.